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Positionen
| Prioritäre Positionen
1
Vorbemerkung: Die Positionen stehen vor Überarbeitung
Ein Teil der Positionen und Anliegen der NFA-Geberkantone wurde mit dem KdK-Kompromiss 2020 umgesetzt. Im Nachgang zum bundesrätlichen Wirksamkeitsbericht 2020-2025 werden die Positionen aktualisiert.
2
Neudotation des Ressourcenausgleichs
Die Dotation des Ressourcenausgleichs soll so viel wie nötig zur Erreichung des anzustrebenden Mindestziels von 85 Prozent betragen. Seit 2012 wird dieses gesetzliche Mindestziel immer stärker übertroffen, so dass der Ressourcenausgleich überdotiert ist. Kumuliert beträgt die Überdotation im Zeitraum 2008-2017 über 2,5 Mrd. Franken. Die Erfahrungen seit 2008 zeigen, dass die Ein- und Auszahlungen im geltenden NFA nicht adäquat auf die Entwicklung der Disparitäten zwischen den Geber- und Nehmerkantonen reagiert haben.
3
Verminderung der Solidarhaftung der Geber- und Nehmerkantone
Im geltenden NFA-System besteht innerhalb der Gruppe der Geber- bzw. der Nehmerkantone eine starke Solidarhaftung. Damit verbunden sind grosse Beitragsschwankungen, welche bei der Einführung des NFA 2008 nicht vorhersehbar waren. Zudem führt die geltende Regel zur Festlegung der Beitragssumme in den Ressourcenausgleich zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen bei den Ressourcenausgleichszahlungen. Mit einem einfacheren Modus zur Fortschreibung der Dotationshöhe können die Solidarhaftung gemildert und die paradoxen Ergebnisse verhindert werden.
4
Reduktion des Gewichts der Gewinne der juristischen Personen
Reduktion des Gewichts der Gewinne der juristischen Personen Kantone, bei denen die Gewinne der juristischen Personen überdurchschnittlich stark zum Ressourcenpotenzial beitragen, werden im geltenden NFA benachteiligt. Die unterschiedliche steuerliche Ausschöpfbarkeit der Ressourcenpotenziale der Gewinne der Unternehmen und der Einkommen muss künftig in der Ermittlung des Ressourcenpotenzials berücksichtigt werden.
5
Aufstocken des soziodemografischen Lastenausgleichs
Der Bundesrat hat im letzten Wirksamkeitsbericht bereits zum dritten Mal nachgewiesen, dass die effektiven soziodemografischen Sonderlasten (SLA) und insbesondere die Kernstadtlasten im Vergleich zu den geografisch-topografischen Sonderlasten (GLA) nur geringfügig abgegolten werden. Mit einer Aufstockung der Dotation des SLA kann eine gleichmässigere und damit fairere Abgeltung erreicht werden, ohne den geografisch-topografischen Lastenausgleich zu schwächen.
6
Erhöhung der Wirksamkeit des Ressourcenausgleichs
Die Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich sind zielgerichteter einzusetzen. Sie sollen vor allem den ressourcenschwächsten Kantonen zu Gute kommen. Den ressourcenschwächsten Kantonen soll eine Mindestausstattung von 85 Punkten des schweizerischen Ressourcenpotenzials garantiert werden. Im Gegenzug sollen Kantone, welche nahe beim schweizerischen Durschnitt liegen, weniger oder keine Mittel aus dem Ressourcenausgleich erhalten.
7
Reduktion des Ressourcenausgleichs bei Steuerdumping
Die Erhaltung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis ist ein zentrales, gesetzlich festgelegtes Ziel des NFA. Die Erreichung dieses Ziels wird jedoch gefährdet, wenn der nationale Steuerwettbewerb nicht auf einer fairen Grundlage basiert. Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich sollen nicht dazu dienen, dass die Nehmerkantone mit aggressiven Steuerstrategien die Geberkantone im Steuerwettbewerb unterbieten.
8
Aufhebung des Härteausgleichs
Der Härteausgleich wurde eingeführt, um Kantonen, welche aus dem alten Finanzausgleich mehr Transferleistungen erhielten, den Übergang zum neuen System zu erleichtern. Die Zahlungen im Umfang von 215 Mio. Franken (2017) werden seit 2016 jährlich um nur 5% des Anfangsbeitrags reduziert. Die ausserordentlich lange Übergangsfrist bis 2036 ist jedoch sachlich nicht gerechtfertigt. Kantone, welche im alten System übermässig profitiert hatten, profitieren mit dem Härteausgleich noch einmal.
9
Wasserzinsen als Einkommensquelle berücksichtigen
Die Berechnung des kantonalen Ressourcenpotenzials berücksichtigt nur die fiskalischen Einnahmen aus den steuerbaren Einkommen und Vermögen von natürlichen Personen sowie die Gewinne der juristischen Personen. Weitere bedeutende Einnahmenquellen der öffentlichen Hand wie Regalien und Konzessionen werden nicht berücksichtigt. Die Nichtberücksichtigung wichtiger Einnahmequellen führt innerhalb der ressourcenschwachen Kantone zu erheblichen Ungleichbehandlungen.
10
Lastenausgleich der Universitäten verbessern
Investitionen in Bildung und Forschung sind für den Standort Schweiz von zentraler Bedeutung. Die Universitätskantone sind mit wachsenden Kosten konfrontiert. Die von ihnen zu tragenden Kosten übertreffen den Standortvorteil bei weitem, den sie als Universitätskanton erzielen. Die steigende finanzielle Belastung der Universitätskantone soll im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich besser abgegolten werden.
Positionspapier vom 4. September 2018
Positionspapier ( dVO PDF, 266 KB )