Vorschläge der KdK und unsere Beurteilung
Die Geldströme des nationalen Finanzausgleichs visualisiert
Der NFA regelt die finanziellen Beziehungen zwischen den Kantonen und dem Bund. Dies umfasst einerseits die Zuteilung der öffentlichen Aufgaben und andererseits die Umverteilung von öffentlichen Geldern zwischen Bund und Kantonen. Mit Hilfe des NFA sollen die Disparitäten zwischen den Kantonen hinsichtlich ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verkleinert werden. Zudem sollen die staatlichen Aufgaben effizienter erbracht werden. Der geltende Finanzausgleich ist seit 2008 in Kraft.
Der Bundesrat hat am 6. November 2019 die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) teilrevidiert und an der gleichen Sitzung die NFA-Ausgleichszahlungen 2020 gutgeheissen. Die Berechnungen berücksichtigen die vom Parlament beschlossene Optimierung des Finanzausgleichs. Insgesamt steigen die Zahlungen gegenüber dem Vorjahr um 61 Millionen Franken auf knapp 5,3 Milliarden Franken.
Die NFA-Geberkantone setzen sich für einen fairen und solidarischen nationalen Finanzausgleich ein. Der Föderalismus zählt zu den tragenden Prinzipien der Schweiz und soll durch den NFA gestärkt werden. Der NFA ist seit 2008 in Kraft. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Korrekturen notwendig sind, um die Zielerreichung des Finanzausgleichssystems gemäss Bundesverfassung zu gewährleisten. Die Korrekturvorschläge sollen insbesondere dazu beitragen, die Solidarität und Fairness unter den Kantonen zu erhöhen.
Die Konferenz der NFA-Geberkantone nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass National- und Ständerat heute in den Schlussabstimmungen die Reform des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) gutgeheissen haben. Mit dem Entscheid haben die beiden Räte den NFA ein Stück weit entpolitisiert und den nationalen Zusammenhalt gestärkt.
2019 sind 7 Kantone ressourcenstark und Mitglied der NFA-Geberkonferenz: Zürich, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug, Basel-Stadt und Genf.